Wie hoch ist der Aufruf?
Der Aufruf beträgt 2/3 des mittleren Schätzpreises. Dieser kann variieren, wenn schriftliche Gebote vorliegen.
Wie kann man mitbieten?
Das Mitbieten erfolgt:

Persönlich während der Auktion
Telefonisch
Mit einem schriftlichen Gebot

Bei allen drei Varianten kann auch ein Beauftragter veranlasst werden. Dies muss schriftlich festgelegt und mit einem offiziellen Dokument/Ausweis nachgewiesen werden.

Voraussetzung ist ein unterschriebenes Formular. Vor Beginn der Auktion muss die Bieternummer gegen Vorlage des ausgefüllten Formulars in der Galerie übernommen werden. Angebote sind nur mit vorgezeigter Bieternummer möglich.
Ist ein Nachkauf möglich?
Innerhalb von vier Wochen nach der Auktion ist mit Einverständnis des Eigentümers ein Nachverkauf möglich.
Wann kann man zur Vorbesichtigung kommen?
Vorbesichtigungstermine werden zeitlich bekannt gegeben (Katalog, Homepage). Besichtigungen sind zu den Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung möglich.
Wer bezahlt die Versandkosten?
In der Regel der Käufer. Wir ersuchen um genaue Angaben zum Versand.
Wann erfolgt die Lieferung der Werke?
Erst nach vollständigem Eingangs des Betrages.
Wann erfolgt die Bezahlung des Eigentümers?
Nur nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises hat der Eigentümer ein Anrecht auf Bezahlung. (siehe Geschäftsbedingungen)